Wie werden die ŠKODA iV Modelle besteuert?

 Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Danach beträgt die Steuer nur 50% der vergleichbaren Verbrennermodelle. Plug-In-Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht vollumfänglich von einer Steuerbefreiung. Sie sind jedoch steuerbegünstigt. Quelle: https://efahrer.chip.de/e-wissen/elektroauto-kfz-steuer-alle-kosten-und-die-wichtigsten-infos-in-der-uebersicht_10709